Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Beinhaltet Klasse: L, AM
Benötigte Antragsunterlagen:
Theoretischer Unterricht:
Grundstoff:
Zusatzstoff:
Praktischer Unterricht:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
5 |
Schulung auf Autobahnen davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min |
3 |
Golf 6 GTD 170
PS
Golf 6
TDI
Mercedes GLA 200
CDI