Fahrerlaubnisklasse B

Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw


Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.


Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Beinhaltet Klasse: L, AM


Benötigte Antragsunterlagen:

 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Unterschriftenaufkleber
    (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)

Theoretischer Unterricht:


Grundstoff:

  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden


Zusatzstoff:

  • 2 Doppelstunden

Praktischer Unterricht:

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
5
 Schulung auf Autobahnen
davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
in Stunden zu je 45 min
3

Golf 6 GTD 170 PS

Golf 6 TDI

Mercedes GLA 200 CDI