Fahrerlaubnisklasse A1

Fahrzeugart: Leichtkrafträder

 

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

Mindestalter: 16 Jahre

Beinhaltet Klasse: AM


Benötigte Antragsunterlagen:

 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Unterschriftenaufkleber
    (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)

Theoretischer Unterricht:

 

Grundstoff:

  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden

 

Zusatzstoff:

  • 4 Doppelstunden

Praktischer Unterricht:

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
5
 Schulung auf Autobahnen
davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
in Stunden zu je 45 min
3

Yamaha XT 125